Berlin, 24.11.2021. Die Bundesregierung beschloss heute die von der Europäischen Kommission notifizierte Novelle der Biomassestrom- sowie Biokraftstoff-Nachhaltigkeits-verordnungen zur Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie II in nationales Recht. Die größten Schwachstellen, auf welche die Branche schon seit Monaten regelmäßig hingewiesen hatte, wurden jedoch kaum adressiert. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie kommentiert:
„Mit Blick auf den Kalender ist es für uns vollkommen unverständlich, dass die Umsetzungsfrist für Betreiber von Bioenergieanlagen weiterhin auf den 31. Dezember 2021 datiert ist. Zusammengerechnet sind das nun keine vier Arbeitswochen, die den Wirtschaftsteilnehmern bleiben, um die ab heute geltende, verbindliche Rechtsgrundlage umzusetzen. Dabei hat die gesamte Bioenergiebranche frühzeitig und mit Nachdruck auf realistisch umsetzbare Fristen gedrängt. Bereits Ende 2018 trat die EU-Richtlinie in Kraft und lag dem Umweltministerium zur Überführung in deutsches Recht vor. Nun muss die Branche ausbaden, was von Seiten der Bundesregierung verzögert wurde. Zwar sieht der Kabinettsbeschluss aufgrund des bereits seit Monaten absehbaren Mangels an Auditoren die Möglichkeit einer Übergangsfrist für die Zertifizierung bis zum 30. Juni 2022 vor, doch wird aller Erfahrung nach auch diese Frist nicht ausreichen. Dies liegt vor allem an den zahlreichen Anlagen, die aufgrund der Neuregelung zum ersten Mal zertifizieren müssen. Es ist folglich ein nie dagewesener Andrang auf die Auditoren zu erwarten. Zumal die verwendet Bio- masse unabhängig von der Fristverlängerung bereits bis 31. Dezember 2021 den Anforderungen der Verordnung genügen muss. Neben einer praxisgerechten Fristverlängerung muss deswegen dringend eine Übergangsregelung für Lagerbestände erlassen werden. In einer so kurzen Zeit teilweise jahrealte Lagerbestände zu zertifizieren ist in der Praxis kaum umsetzbar,“ schließt Rostek.
Eine Arbeitshilfe zu häufig gestellten Fragen zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Biogas beziehungsweise Biomethan wurde jüngst vom Fachverband Biogas e.V. in Kooperation mit dem Deutschen Bauernverband e.V. veröffentlicht.
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