03.02.2021

Mehr Klimaschutz im Verkehr durch Biokraftstoffe kurzfristig erreichbar

Kabinettsbeschluss zur Weiterentwicklung der Treibhausgasquoten im Verkehr gute Basis - jetzt in Bundestag und Bundesrat deutlich nachjustieren und mehr Klimaschutz mobilisieren.


Bonn, 03.Februar 2021. Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Treibhausgasmind-erungsverpflichtung bis 2030 verabschiedet. Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehr soll demzufolge bis zum Jahr 2030 von derzeit sechs auf 22 Prozent ansteigen. Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), Dachverband der acht führenden Verbände der Biokraftstoff- und Landwirtschaft, begrüßt diese richtungsweisende Entscheidung allerdings als längst überfälligen Beschluss zum Ende der Legislaturperiode. Der BBE erinnert daran, dass die Weiterentwicklung der THG-Quote bereits im Koalitionsvertrag zu Beginn dieser Legislatur angekündigt war.


Kritisch sieht der BBE den im Gesetzentwurf wenig ambitionierten nur moderaten Anstieg der THG-Quote bis zum Jahr 2025. Zudem sei damit zu befürchten, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Mehrfachanrechnungen für die E-Mobilität und weiterer Erfüllungsoptionen zu einem Verdrängungseffekt bereits markteingeführter nachhaltiger Biokraftstoffe führen. Der Entwurf konterkariere damit die ambitionierten Klimaschutzziele, die sich die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 und dem Bundes-Klimaschutzgesetz gesetzt habe. Mehrfachanrechnungen führen nach Ansicht des BBE dazu, den Anteil erneuerbarer Energien als Beitrag zur Treibhausgaseinsparung im Verkehr zu überzeichnen, ohne im gleichen Maße CO2 einzusparen. Anstelle eines virtuellen Klimaschutzbeitrages würden nun kurzfristige klare Weichenstellungen für die tatsächliche Reduktion von Treibhausgasen im Verkehr benötigt. Diese erwartet der BBE nun von Bundestag und Bundesrat.

Positiv bewertet der BBE, dass der verabschiedete Regierungsentwurf den unverzichtbaren Beitrag nachhaltiger Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse sowie aus Rest- und Abfallstoffen zum Klimaschutz im Verkehr anerkennt und diesen in den kommenden Jahren mit schrittweisen Erhöhungen der CO2-Minderungsvorgaben fortschreiben möchte. Der BBE begrüßt diese Einsicht, zumal der Beitrag von knapp 10 Mio. t. CO2-Einsparung im Jahr 2019 den derzeit einzig messbaren Beitrag zu den Klimaschutzbemühungen im Verkehr darstellt. Für 2020 erwartet der BBE von den nachhaltigen Biokraftstoffen einen Beitrag von etwa 13 Millionen Tonnen CO2-Minderung infolge der von 4 auf 6 Prozent gestiegenen Treibhausgasminderungsverpflichtung.


Diese Steigerung unterstreiche den mit der Erhöhung der THG-Quote unmittelbar wirksamen Beitrag für den Klimaschutz. Deshalb sei noch in 2021 eine Steigerung der THG-Quote um 0,5 Prozent auf 6,5 Prozent vor dem Hintergrund der tonnenscharfen Emissionsminderungs-vorgaben aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz für den Verkehr klimapolitisch erforderlich.


Grundsätzlich tritt der BBE dafür ein, dass angesichts der Dringlichkeit des Klimaschutzes alle Erfüllungsoptionen zur Defossilisierung der im Verkehr verbrauchten Energie technologieoffen und möglichst effizient mobilisiert werden.

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