Berlin, 18. April 2019. Heute wurden die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde für die Bioenergie im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bekanntgegeben und dabei ist wieder dringender Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung der Ausschreibungen deutlich geworden: Die Bioenergieverbände appellieren an die Bundesregierung die Gebotshöchstwerte anzuheben und kurzfristig administrative Hemmnisse im Ausschreibungsverfahren abzustellen. Nur so kann eine größere Beteiligung an den Ausschreibungen und eine bessere Nutzung des Bioenergie-Potenzials erreicht werden. Die Ziele der Bundesregierung zum Klimaschutz werden nur eingehalten, wenn auch konsequent ein sinnvoller Rahmen für eine verlässliche und nachhaltige Versorgung mit Erneuerbare Energie geschaffen wird.
Ausschreibungsdesign für Bieter weiterhin wirtschaftlich nicht sinnvoll
Die
Ausschreibungsergebnisse, die heute von der Bundesnetzagentur
veröffentlicht wurden, bestätigen den Trend der letzten beiden
Vergaberunden. Die Beteiligung der Bioenergiebranche bleibt relativ
gering. Mit aktuell 19 erfolgreichen Geboten (2018: 79) in einem Umfang
von knapp 25,5 Megawatt (2018: 77 MW) zeigt die Branche zwar, dass trotz
klar verbesserungswürdiger Rahmenbedingungen zukunftsfähige
Anlagenkonzepte zur Verfügung stehen. Jedoch spricht das abermalige
Nicht-Ausschöpfen des ausgeschriebenen Volumens von rund 133 MW
installierter Leistung dafür, dass bessere wirtschaftliche Anreize für
eine breitere Teilnahme an den Ausschreibungen dringend erforderlich
sind. Zusätzlich war es für Projektierer schwierig, am
Ausschreibungstermin teilzunehmen, der kurzfristig durch die Änderungen
im Energiesammelgesetz etabliert wurde.
Änderungen an Gebotshöchstwerten und Inbetriebnahmezeitraum notwendig
Für
die Bioenergieverbände hat bei den Ausschreibungsbedingungen eine
Erhöhung der Gebotshöchstwerte sowohl für Neuanlagen als auch
Bestandsanlagen höchste Priorität. Angemessene Höchstwerte ermöglichen
mehr Betreibern von Bioenergieanlagen in verschiedenen Kategorien und
Größen, rentabel zu wirtschaften. Neben der Erhöhung der
Gebotshöchstwerte sind auch einige rein administrative Änderungen von
äußerster Wichtigkeit: Dies umfasst insbesondere eine Verlängerung des
Inbetriebnahmezeitraumes ab Auktionsende. Besonders für größere
Holzheizkraftwerke und Biogasanlagen reicht der derzeitige Zeitraum von
18 bzw. 24 Monaten nicht aus, um vom ersten Spatenstich bis zur
Inbetriebnahme zu gelangen. Für Bestandsanlagen wiederum ergibt die
Wartefrist von zwölf Monaten nach erfolgreicher Ausschreibungsteilnahme
keinen Sinn. Diese Wartefrist sollte daher – wie bei Neuanlagen –
gestrichen werden. Damit könnten Pioniere der Stromerzeugung aus
Biomasse noch 2020 an Ausschreibungen teilnehmen und sich eine
Anschlussvergütung ersteigern. Nur durch diese Änderungen kann
verhindert werden, dass der heute vorhandene Bioenergieanlagenpark zur
verlässlichen Bereitstellung von Wärme und Strom ab 2021 abgeschaltet
wird.
Zusätzliche Vorschläge der Bioenergieverbände zum EEG
Die
Bundesregierung muss schnellstens dafür Sorge tragen, dass der Beitrag
der Bioenergie mit ihrer stabilisierenden Rolle im Energiesystem
weiterhin genutzt wird und auch künftig flexibel einsetzbar den anderen
fluktuierenden Erneuerbaren Energien zur Seite steht. Dazu müssen am EEG
eine Reihe von Änderungen vorgenommen werden. Die Bioenergieverbände
haben dazu aktuelle Vorschläge zur Weiterentwicklung des EEG veröffentlicht.
Über die Bioenergieverbände
Der Bundesverband
Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der
Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH)
bündeln im Bereich Energiepolitik ihre Kompetenzen im Hauptstadtbüro
Bioenergie (HBB). Gemeinsam bilden sie im HBB die gesamte
Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und
Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern.
Das HBB setzt sich als starke Stimme der Bioenergie
technologieübergreifend in den Sektoren Strom und Wärme für die
energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit
politischen Entscheidungsträgern kann das HBB außerdem auf ein breites
Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE).
Kontakt:
Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
Bernd Geisen
Geschäftsführer
Tel: 02 28 / 810 02 59
Mail: trvfrannnanesnnnovbraretvr.qr
Fachverband Biogas e.V. (FvB)
Mareike Fischer
Fachreferentin Politische Kommunikation
Tel: 0 30 / 2758 179 22
Mail: znervxr.svfpurennnanesnnnovbtnf.bet
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Axel Finkenwirth
Pressesprecher
Tel: 0 30 /31904 240
Mail: cerffrnnnanesnnnonhreaireonaq.arg
Fachverband Holzenergie im BBE (FVH)
Matthias Held
Geschäftsführer
Tel: 0 30 / 2758 179 19
Mail: uryqnnnanesnnnovbraretvr.qr
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