Fachverband Holzenergie zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Mit deutlicher Kritik reagiert Gerolf Bücheler, Geschäftsführer des Fachverbandes Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie e.V. auf den gestrigen Beschluss des Deutschen Bundestages zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): "Inmitten der größten Energiekrise Europas und bei Rekordenergiepreisen hat der Bundestag beschlossen, dass die Betreiber von kleinen und mittleren Altholzanlagen ab 2024 aufwändige und teure Zertifizierungen nachweisen müssen, damit auf Holz kein CO₂-Preis fällig wird. Dies wird die Energieerzeugung aus Altholz unnötig und ohne Grund verteuern. Die Energiewende und den Abschied von fossilen Energien entfesselt man jedoch nicht, indem erneuerbare Energien mit zusätzlichen Auflagen und Kosten belegt werden." Bücheler weist darauf hin, dass Deutschland mit der jetzt beschlossenen Regelung die von der EU vorgesehene Untergrenze von 20 MW für die Nachhaltigkeitszertifizierung für Altholzanlagen ohne Not streiche. Er fordert deshalb, dass für Anlagen unterhalb der EU-Schwelle vereinfachte Nachweisverfahren zur Anwendung kommen müssen und verweist dazu auf laufende Verhandlungen auf EU-Ebene: „Bei der Überarbeitung der Erneuerbare Energien Richtlinie der EU ist vorgesehen, dass für Biomasseanlagen unterhalb der 20 MW-Schwelle einfachere Nachweissysteme für die Nachhaltigkeit zur Anwendung kommen sollen, um Bürokratie und Kosten in Grenzen zu halten. Da Deutschland jetzt im Alleingang beschlossen hat, die Größengrenze für die Nachhaltigkeitszertifizierung zu streichen, muss auch zwingend ein einfacheres Nachweissystem ermöglicht werden. Der auf EU-Ebene diskutierte Ansatz geht in die richtige Richtung und muss jetzt von Deutschland zügig umgesetzt werden.“
Als Verhandlungserfolg wertet der FVH-Geschäftsführer, dass die Frist für die Zertifizierung auf 2024 verschoben wurde und damit den Unternehmen ein Jahr Zeit zur Zertifizierung gegeben wird. Kritisch bleibe aber neben der Zertifizierungspflicht, dass in der zum BEHG zugehörigen Berichterstattungsverordnung der Biomasseanteil für Altholz mit nur 90% angegeben werde. „Ein undifferenzierter pauschaler Anteil von nur 90 % Biomasse im Altholz ist viel zu niedrig und sachlich falsch. Wir fordern hier dringend eine Differenzierung nach Altholzkategorien und eine Anpassung des Wertes, um zu vermeiden, dass ein CO₂-Preis fällig wird, wo keine fossilen CO ₂-Emissionen entstehen. Das BEHG darf nicht zur Einnahmenmaximierung des Staates durch die Hintertüre führen.“, so Bücheler.
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