Berlin, 17.03.2022. Heute endete die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf
des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) zur Novelle des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms, welche bis Ostern beschlossen und
anschließend dem Bundestag vorgelegt werden soll. Das Hauptstadtbüro Bioenergie
fordert dringend nötige Anpassungen, um sowohl den klimapolitischen
Ambitionen der
Bundesregierung sowie der geo- und wirtschaftspolitischen Notwendigkeit zur
Reduzierung von fossilen Rohstoffimporten gerecht zu werden. Sandra Rostek,
Leiterin des Hauptstadtbüros, kommentiert im Namen der Verbändegemeinschaft:
„Während die Berücksichtigung
der Bioenergie im Referentenentwurf zu begrüßen ist, bleibt der Vorstoß aus dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hinter den großen Potenzialen der
Branche zurück. Tatsächlich sieht der Entwurf sogar Änderungen im EEG vor, die
energiepolitisch unnötig und teils kontraproduktiv sind und in den nächsten
Jahren zu einem Rückgang der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogasanlagen,
Holzheizkraftwerken und Biomethan führen könnten. Dazu zählt insbesondere die
beabsichtigte Fokussierung der Biomasse-Vergütung auf
Biomethan-Spitzenlastkraftwerke. Eine solche ist energiewirtschaftlich unnötig,
weil in einem flexiblen Energiesystem der Flexibilitätsbedarf effizienter und
günstiger durch andere Optionen bereitgestellt werden kann, insbesondere auch
durch flexible Biogasanlagen, Biomethan-KWK und Holzheizkraftwerke. Es ist
folglich ein Abbau der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse zu befürchten.
Der Neubau solcher Spitzenlastkraftwerke darf deshalb nur einen kleinen
Baustein der Bioenergie-Vergütung im EEG darstellen. Der Fokus sollte weiterhin
auf dem Erhalt und der Flexibilisierung des heutigen Anlagenparks sowie auf die
Erschließung noch offener Biomassepotenziale liegen. Daneben sollten im
Angesicht der hohen Abhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern und
der aktuellen Preisdynamik auch kurzfristige Änderungen angegangen werden. Hier
zuvorderst zu nennen ist die ersatzlose Abschaffung der endogenen
Mengensteuerung sowie der sogenannten Südquote, die Aussetzung der Höchstbemessungsleistung,
größere Anreize für die Vergärung von Gülle sowie für die Umrüstung bestehender
Biogasanlagen auf die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz.“
Die eingereichte Stellungnahme ist zu finden auf der Webseite des Hauptstadtbüro Bioenergie.
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