Berlin, 31.05.2022.
Gestern wendeten sich die Trägerverbände des Hauptstadtbüro Bioenergie mit
einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,
welches jüngst einen Entwurf für ein Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz
veröffentlicht hat. Der Entwurf sieht im Wesentlichen vor, bei einer möglichen
Gasmangellage die Stromerzeugung aus Erdgas durch Inbetriebnahme von fossilen
Kraftwerken aus der Netzreserve zu reagieren. Die großen Potenziale nachhaltiger
Bioenergie werden unverständlicher Weise jedoch nicht adressiert. Sandra Rostek, Leiterin des
Hauptstadtbüros, kommentiert im Namen der Verbändegemeinschaft:
„Die Schaffung von
Anreizen für Alternativen zur Erdgasverstromung sind im Angesicht von
Versorgungssicherheit und geopolitischen Erwägungen in der Energie- und
Klimapolitik zwar ein unabdingbarer Schritt, jedoch ist nicht nach zu
vollziehen, warum sich der Gesetzesentwurf auf Anreize für fossiler Kraftwerke
beschränkt. Der Entwurf liest sich wie eine Gnadenfrist für Kohlekraftwerke und
vernachlässigt die großen Potenziale nachhaltiger Bioenergie. Biogasanlagen, Holzheizkraftwerke und andere Bioenergieanlagen
erzeugen heute in Deutschland ca. 50 Terawattstunden (TWh) zuverlässig Strom
und 172 TWh Wärme. Viele dieser
Anlagen sind in der Lage kurzfristig ihre Strom-, Wärme-
und/oder Gasproduktion zu erhöhen und die Gasspeicher zu schonen.
Um dieses Potenzial zu heben, sollten regulatorische
Einschränkungen für eine Erhöhung der Energieproduktion kurzfristig und
befristet ausgesetzt werden. Zum einen kann die sogenannte Höchstbemessungsleistung
ausgesetzt sowie mehr Flexibilität für den Erhalt des Güllebonus zugelassen
werden. Neben jenen Punkten, welche noch in der aktuellen EEG-Novelle
angegangen werden könnten, gibt es weitere genehmigungsrechtliche
Stellschrauben im Baugesetzbuch sowie im Bundesimmissionsschutzgesetz. Diese
Maßnahmen sind nicht nur günstiger, sondern auch nachhaltiger als eine
einseitige Ausweitung der fossilen Stromerzeugung.“
Die komplette Übersicht der wichtigsten Maßnahmen, die nun angegangen werden sollten, finden sich einer Stellungnahme der Bioenergieverbände, welche auf der Homepage des Hauptstadtbüro Bioenergie zu finden ist.
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