Zehn Verbände
und Institutionen der Holzwirtschaft und erneuerbaren Energien fordern in einer
gemeinsamen Stellungnahme eine Anpassung der Vollzugsempfehlung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft
für Immissionsschutz (LAI) zur 44. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)
für Altholz. Bernd Heinrich, Vorstand im Fachverband Holzenergie (FVH),
erklärt: „Die von der LAI vorgeschlagenen Grenzwerte zur Bestimmung der
Biobrennstoffeigenschaft von Holzabfällen gefährden den Ausbau der heimischen
Energieerzeugung aus Althölzern. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die
Energieversorgung nicht nur eine klimapolitische, sondern auch eine geopolitisch-strategische
Dimension hat. Aus unserer Sicht können wir es uns nicht mehr leisten, den
Ausbau nachhaltiger Energieerzeugung durch vermeidbare zusätzliche regulatorische
Hürden weiter auszubremsen.“
In der Stellungnahme
empfehlen die Verbände und Institutionen die Berücksichtigung der DIN EN ISO
17225-9, um die Biobrennstoffeigenschaft von Holzabfällen im Geltungsbereich
der 44. BImSchV zu definieren, und nicht wie von der LAI vorgeschlagen die DIN
EN ISO 17225-4 zu verwenden. Letztere definiert Brennstoffeigenschaften für den
Einsatz von unbehandelten Hölzern in Klein- und Kleinstfeuerungsanlagen ohne professionelle
Filtertechnik. Die Grenzwerte sind selbst für bestimmte naturbelassene Stamm-
und Waldresthölzer nicht immer sicher einhaltbar und als Bezug für professionell
gesteuerte Industrieanlagen unter dem Geltungsbereich der 44. BImSchV nicht
geeignet. Da die Norm zum Zeitpunkt der LAI-Beschlussfassung noch nicht
verabschiedet war, konnte diese von der LAI noch nicht berücksichtigt werden
Eine rechtsverbindliche Umsetzung der von der LAI vorgeschlagenen Grenzwerte muss nach Ansicht des Fachverbands Holzenergie vermieden werden, da dies den Zubau von Holzheizkraftwerken zur Bereitstellung von Prozessenergie und -wärme massiv gefährden würde. Gerade in diesem Bereich wird der Einsatz von Biomasse aufgrund ihrer hohen Dienlichkeit und Regelbarkeit durch das Förderprogramm Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) gezielt angereizt. „Die LAI-Grenzwertempfehlung führt dazu, dass die EEW-Förderung der Bundesregierung faktisch ins Leere laufen würde, da insbesondere Althölzer der Kategorie A II die vom LAI vorgeschlagenen Grenzwertvorgaben nicht erfüllen können.“, so Bernd Heinrich weiter. Auch Bestandsanlagen könnten rückwirkend von den strengen Grenzwerten der Regelung betroffen sein und müssten mit massiven Einschränkungen beim Einsatz von A II-Althölzern rechnen.
Unterzeichner
der Stellungnahme sind die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische
Abfallbehandlung e.V. (ASA), der Bundesverband der Altholzaufbereiter und
-verwerter e.V. (BAV), die Bundesgütegemeinschaft Holzasche e.V. (BGH), C.A.R.M.E.N.
e.V. - Centrales Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk im
Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe, der Deutsche Säge- und
Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH), der Fachverband Holzenergie (FVH) im
Bundesverband Bioenergie e.V., der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und
Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industrie- und
Wirtschaftszweige e.V. (HDH), der Holzenergiefachverband Baden-Württemberg e.V.
(HEF), das Institut für ZukunftsEnergieSysteme gGmbH (IZES) sowie die Plattform
Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e.V.
Die Stellungnahme ist hier verfügbar.
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