Pressemitteilungen

18.07.2022

Höhere EU-Ziele für erneuerbare Energien erfordern auch Erfüllungsoptionen

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des EU-Parlaments hat gestern über den Bericht zur Überarbeitung der Erneuerbare Energien Richtlinie (EU 2018/2001 -RED II) abgestimmt. Mit der Abstimmung des federführenden Ausschusses des EU-Parlaments für die Überarbeitung der RED II geht der Prozess im Parlament auf die Zielgeraden, so dass nach der Sommerpause das Plenum die Position des Parlaments für die anstehenden Trilogverhandlungen mit dem Rat und der Kommission festlegen wird.

06.07.2022

Osterpaket ignoriert Bioenergie-Potenziale nahezu vollständig

Gestern tagte der Ausschuss für Klimaschutz und Energie und befasste sich final mit dem Osterpaket, dessen Kern eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist und morgen im Bundestag in der zweiten und dritten Lesung verabschiedet werden soll. Aus Sicht des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) wurden die großen Potenziale der Bioenergie vernachlässigt und Chancen für mehr Klimaschutz und Versorgungssicherheit im Angesicht der großen Herausforderungen nahezu vollständig ignoriert.

04.07.2022

Nutzungsverzichte hemmen die enormen Klimaschutzpotenziale unserer Wälder

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat heute den Startschuss für den „Zukunftsdialog Wald“ (ZDW) gegeben. Der ZDW soll den Austausch zur zukünftigen Waldentwicklung ermöglichen und Weichen für die neue Waldstrategie der Bundesregierung stellen.

22.06.2022

Nachhaltigkeitsverordnung: Verlängerung der Übergangsfrist lange überfällige Entscheidung – Energieknappheit erfordert weitere Erleichterung bei bürokratischen Hürden

Die Bundesregierung hat in der Änderungsverordnung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) die Übergangsfrist für die Auditierungen um ein halbes Jahr auf 31.12.2022 verlängert. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), begrüßt diesen Schritt im Namen der Verbändegemeinschaft als überfällig und mahnt jedoch weitere Nachbesserungen an:

15.06.2022

Nationaler CO2-Preis darf Bioenergie nicht einschränken

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Entwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) vorgelegt, mit dem ab 1.1.2023 u.a. eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die energetische Nutzung von Abfall vorgenommen werden soll. Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) hat in seiner Stellungnahme darauf gedrängt, dass die bisherige Ausnahme von Holzbrennstoffen aus der CO2-Bepreisung erhalten bleiben muss.

03.06.2022

Schützen durch Nutzen: Bewirtschaftete Wälder tragen zum Klimaschutz bei

Anlässlich des Weltumwelttages am 5. Juni 2022 unter dem Motto „Natürlich Klima schützen: Moore, Wälder und Meere erhalten!” macht der Fachverband Holzenergie (FVH) auf die Klimaschutzwirkung bewirtschafteter Wälder aufmerksam.

02.06.2022

Austausch mit UBA-Präsident Prof. Messner zur Holzenergie

In einem digitalen Treffen mit dem Präsidenten des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Dirk Messner, haben sich neun Verbände der Forst-, Holz- und Energiewirtschaft zur Bedeutung der Holzenergie ausgetauscht und die pauschale Kritik des Umweltbundesamtes am Heizen mit Holz zurückgewiesen.

31.05.2022

Bioenergie und nicht Kohle ist der nachhaltigere Problemlöser für mehr Versorgungssicherheit auf dem Energiemarkt

Gestern wendeten sich die Trägerverbände des Hauptstadtbüro Bioenergie mit einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, welches jüngst einen Entwurf für ein Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz veröffentlicht hat. Der Entwurf sieht im Wesentlichen vor, bei einer möglichen Gasmangellage die Stromerzeugung aus Erdgas durch Inbetriebnahme von fossilen Kraftwerken aus der Netzreserve zu reagieren. Die großen Potenziale nachhaltiger Bioenergie werden unverständlicher Weise jedoch nicht adressiert.

25.05.2022

Beginn der Nachhaltigkeitszertifizierung für Biomasse-Strom auf 2023 verschieben

Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf zur Änderung der Biomas-sestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vorgelegt, mit dem eine förderunschädliche Verschiebung der Frist für die Zertifizierung bei nachgewiesenem Auditorenmangel von 30. Juni auf 31. Dezember 2022 ermöglicht werden soll. Hintergrund ist die Umsetzung der Erneuerbare Energien Richtlinie „RED II“, die Anforderungen an den Nachweis der Nachhaltigkeit für Energie aus Biomasse definiert und in Deutschland durch die am 8. Dezember 2021 in Kraft getretene BioSt-NachV umgesetzt wird.

06.05.2022

Verbändebündnis fordert Nachbesserungen im EU-Konzept für sichere Energieversorgung

In einem gemeinsamen Schreiben haben sich 16 Verbände der Bioenergie sowie Land- und Forstwirtschaft an EU-Parlamentarier sowie die Bundesregierung gewandt und auf die eklatanten Schwächen der EU-Kommunikation „REPowerEU“ zur Sicherung der Energieversorgung hingewiesen.

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