16.01.2023
Stellungnahme zu den „Eckpunkten für eine Nationale Biomassestrategie (NABIS)“ vom 6.10.2022
Aktuell werden rund 922 PJ an Biomasse für energetische Zwecke verwendet, davon rund 180 PJ für die Strom-erzeugung, 618 PJ für Wärmebereitstellung und 124 PJ für Mobilität.1 Diese Nutzung ist das Ergebnis einer über die Jahre gewachsenen und stetig strukturell verfeinerten erneuerbaren Energiepolitik, die maßgeblich von der RED I (Richtlinie 2009/28/EG) und den ersten Erneuerbare-Energien-Gesetzen (EEG) geprägt wurde. Zielstellung der Bioenergiepolitik der frühen 2000er Jahre war es, neben dem Klimaschutz v.a. im Verkehrs- und Strombereich, einen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit zu leisten, heimische Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum zu stärken und die zu dieser Zeit sehr niedrigen und bei weitem nicht kostendeckenden Agrarpreise zu stabilisieren.
Die heutige energetische Biomassenutzung ist Resultat zahlreicher Überarbeitungen der Energiepolitik,
mit steten Anhebungen der Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien und ambitionierterer Klimaschutzziele.
Die im Folgenden dargestellten Potenzialabschätzungen stellen ein mögliches Szenario der zukünftigen energetischen Biomassenutzung dar. Die Darstellungen und Zahlen sind deshalb als eine mögliche Tendenz der zukünftigen Biomassepotenziale Biomassepotentiale zu verstehen. Besonders für den Zeitraum nach 2030 sind die (globalen) Rahmenbedingungen nicht vorhersehbar. Unter diesem Vorbehalt sind grundsätzlich Prognosen ab 2030 zu werten. Deshalb ist eine mengenscharfe Aufteilung der geschätzten Rohstoffproduktion nach der Endverwendung nicht möglich.
6.12.2023
Gemeinsame Stellungnahme zur energetischen Nutzung von Holzbiomasse im Rahmen der Überarbeitung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III)
Im Zuge des „Green Deals“ der EU und des „Fit for 55“-Pakets hat die EU-Kommission eine Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU 2018/2001 – RED II) vorgeschlagen. Das EU-Parlament hat in seiner dazugehörigen Positionierung am 14.09.2022 eine neue Definition von „primärer Holzbiomasse“ gefordert. Der den AGFW und der Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie veröffentlichen eine Stellungnahme zur Überarbeitung der Erneuerbare Energien Richtlinie.
11.12.2023
Gemeinsames Positionspapier zum CO2-Speichersaldo
Die AGDW – Die Waldeigentümer, der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH), der Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie und die Familienbetriebe Land- und Forst (FaBLF) kritisieren in einem gemeinsamen Positionspapier das Konzept des Öko-Instituts als irreführend und wenig hilfreich für die Bioökonomie und die Waldbewirtschaftung.
30.8.2022
Stellungnahme zum BWaldG
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Konsultation zur Überarbeitung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) begonnen. Das neue BWaldG kann den Um- und Aufbau des Waldes im Zeichen des Klimawandels unterstützen, indem der Förderparagraph des BWaldG beispielsweise um die Forschung in den Bereichen Forstpflanzenzüchtung und Waldbau ergänzt wird.
23.08.2022
Gemeinsames Schreiben an die Abgeordneten des EU-Parlaments für nachhaltige Waldbewirtschaftung und nachhaltige energetische Holznutung
Knapp 550 Waldeigentümer, Unternehmen und Organisationen der Holzenergiebranche haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in einem gemeinsamen Schreiben aufgefordert, sich in den Verhandlungen zur Überarbeitung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED II) für die nachhaltige Waldbewirtschaftung und eine nachhaltige energetische Holznutzung einzusetzen. In dem Schreiben kritisieren die Unterzeichner die aktuellen Entwürfe des Umweltausschusses des EU-Parlaments als kontraproduktiv für die Energiewende sowie den klimaangepassten Waldumbau.
25.10.2021
Gemeinsamer Appell an die Politik für aktiven Klimaschutz mit Wald und Holz
Der Wald als „Grüne Lunge“ und Holz als nachwachsender Rohstoff mit einer hervorragenden Ökobilanz sind unverzichtbar für den Klimaschutz. Ohne den Beitrag der Wälder und der Holzverwendung würden die Treibhausgasemissionen Deutschlands um 14 Prozent höher ausfallen. Nachhaltiges Bauen, Wohnen und Heizen mit heimischem Holz werden in den kommenden Jahren für den Wandel hin zur Klimaneutralität unverzichtbar. Der #AppellWaldHolz richtet sich mit gemeinsamen Forderungen an die Verhandlungsparteien, um Weichen für aktiven Klimaschutz mit Wald und Holz zu stellen.
14.07.2021
Kurzposition des Fachverband Holzenergie zum Entwurf der EU-Kommission für eine
Überarbeitung der Erneuerbare Energien-Richtlinie
Die EU hat im Rahmen des Green Deal beschlossen, ihre Klimaziele für das Jahr 2030 deutlich zu steigern und eine Netto-Treibhausgasreduktion von 55 % gegenüber 1990 anzustreben. Der Fachverband Holzenergie (FVH) begrüßt den Schritt für ambitionierteren Klimaschutz ausdrücklich. Die Holzenergie ist unverzichtbarer Bestandteil für die Abkehr von fossilen Energieträgern, die Reduktion von Treibhausgasemissionen, die Erreichung von Treibhausgasneutralität sowie den Übergang zu einer kreislaufbasierten Bioökonomie. Aktuell stellt feste Biomasse allein im Wärme- und Kältebereich rund zwei Drittel der erneuerbaren Energien und der daraus resultierenden Treibhausgas (THG)-Einsparung in Deutschland bereit.
Stellungnahme des FVH zur RED II - Artikel 26 ff.
Der energetischen Nutzung von Biomasse erwächst eine besondere Verantwortung, sicherzustellen, dass die Bereitstellung und Nutzung biogener Rohstoffe nachhaltig erfolgt und einen signifikanten Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen leistet, negative Folgen für Mensch und Umwelt minimiert werden und einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume leisten. Der Fachverband Holzenergie im BBE (FVH) begrüßt daher die Vorschläge der EU Kommission, europaweit einheitliche Standards zur Gewährleistung einer nachhaltigen Biomassenutzung im Energiesektor einzuführen.
Stellungnahme zum Entwurf des Klimaschutzplans 2050
Der FVH kann sowohl die fast vollständige Fokussierung auf den Einsatz von Strom im Wärme- und Verkehrssektor als auch die vollständige Ablehnung der energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe nicht nachvollziehen. Die Bioenergie leistet bereits heute einen signifikanten Beitrag zur Dekarbonisierung des Energiesystems. Unter der Berücksichtigung von ambitionierten Nachhaltigkeitskriterien kann dieser weiter ausgebaut werden. Die Annahme, dass neben der vollständigen Einsparung der heutigen THG-Emissionen im Energiesektor durch Effizienzmaßnahmen und Elektrifizierung zusätzlich auch der heutige Beitrag der Bioenergie klimaneutral ersetzt werden kann, ist nicht gerechtfertigt.