Stellungnahme des BBE, BAV und HEF zur Novellierung der StromStV
Die Verbände BBE, BAV und HEF gehen davon aus, dass die Einführung einer Stromsteuerpflicht für die anerkannte Biomasse „Altholz“ durch den Verordnungsgeber nicht gewollt, sondern eine unbeabsichtigte Folge des neu aufgenommenen Verweises auf die geltende Biomasseverordnung ist. Sie regen daher an, auf eine Aufnahme einer Biomassedefinition in der zweiten Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung zu verzichten.