Stellungnahme von BBE und FVH um Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes
Die im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und
des Stromsteuergesetzes (StromStG-Entwurf) vorgenommenen Änderungen sehen BBE
und FVH über alle Maßen kritisch. Der StromStG-Entwurf sieht grundlegend vor,
die Begriffsbestimmung zu ändern, wann Strom aus Erneuerbaren Energieträgern
vorliegt. Generell soll Strom aus Biomasse nach Ansinnen des Bundesfinanzministeriums nicht
mehr „Strom aus Erneuerbaren Energieträgern“ zählen und somit steuerpflichtig werden.