Nachhaltigkeit von Holzenergie
Bezugnehmend auf das Kapitel 4 Weiterentwicklung der Regulierung von Holzenergie des DBFZ-Diskussionspapiers Nachhaltigkeit von Holzenergie.
Gemeinsame Stellungnahme von AGDW – Die Waldeigentümer, Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE), C.A.R.M.E.N. e.V., Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV), Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH), Fachverband Holzenergie im BBE (FVH), Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FaBLF), Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI).
14.06.2022
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) legt ein Referentenentwurf zur Änderung des BEHG vor, welches dazu dienen soll, die Beschränkung des BEHG auf die Hauptbrennstoffe nach Anlage 2 zu beenden und u.a. Abfall in den Geltungsbereich aufzunehmen.
Stand 09.09.2021
Position des Fachverband Holzenergie zur Holznutzung in Kohlekraftwerken
Wichtigste Neuregelungen zur Biomasse im EEG
Der Deutsche Bundestag hat am 17.12.2020 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Die Bilanz der Bioenergieverbände fällt gemischt aus: Zwar ist das EEG 2021 an vielen Stellen Ausdruck einer seit langem überfälligen Rückbesinnung auf die unverzichtbaren Vorzüge der Bioenergie, gleichzeitig enthält das neue Gesetz aber viele Regelungen, die der Erreichung der Ziele aus dem Klimaschutzprogramm im Bereich Bioenergie entgegen stehen. Die Bioenergieverbände haben ein Informationspapier erstellt, das einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen zur Biomasse im EEG gibt.
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 23.09.2020
Aus Sicht der Bioenergieverbände weist der vorliegende
Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 23.09.2020 (Kabinettsentwurf EEG 2021 – KabE)
deutliche Verbesserungen sowohl gegenüber dem EEG 2017 als auch gegenüber dem
Referentenentwurf vom 14.09.2020 (RefE) auf. Die Bioenergiebranche versteht
dies als substantielles Signal, dass für Strom und Wärme aus Biomasse weiterhin
eine Perspektive besteht und die Bundesregierung deren Systemrelevanz anerkennt.
Die Bioenergieverbände begrüßen neben weiteren Verbesserungen insbesondere die
Anhebung der Ausschreibungsvolumina und Gebotshöchstwerte, die Verlängerung der
Realisierungsfrist für Neuanlagen, die Streichung des Deckels für die
Flexibilitätsprämie sowie die Anhebung des Flexibilitätszuschusses.
Insgesamt betrachtet bleibt der Entwurf
jedoch weiterhin hinter den notwendigen Änderungen zurück, die unabdingbar
sind, um den bereits eingesetzten Rückbau der Bioenergieanlagen in Deutschland
abzuwenden und ihr Potenzial für Klimaschutz und Energiewende zu erhalten.
Kurzum: mit dem vorliegenden Entwurf sind die Ziele der Bundesregierung nicht zu erreichen, da u.a. die Bioenergie den ihr im Klimaschutzprogramm (KSP) 2030 sowie im KabE zugedachten Beitrag nicht leisten kann.
Stand 02.06.2020
Stellungnahme zum Diskussionsentwurf der Altholzverordnung von FVH mit Holzenergie-Fachverband Baden-Württemberg e.V. (HEF) und Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH)
Stellungnahme FVH-DeSH-HEF
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom (Mieterstromgesetz)
Die
Bioenergieverbände Bundesverband Bioenergie (BBE), Fachverband Biogas (FvB),
der im BBE organisierte Fachverband Holzenergie (FVH) sowie der Deutsche
Bauernverband begrüßen, dass das Bundeswirtschaftsministerium die dezentrale
Erzeugung und Nutzung von Erneuerbarem Strom unterstützen möchte.
Allerdings können die Verbände nicht nachvollziehen, warum die Mieterstromförderung auf Solaranlagen begrenzt werden soll. Weitere mögliche und bereits realisierte Mieterstromkonzepte nutzen beispielsweise Mikro-Biomethan- oder Holzvergaser-BHKW. In Kombination mit dezentraler Wärmenutzung und/oder mit Solaranlagen ergeben sich ganzheitliche Ansätze für „Mieterenergie-Konzepte“.
Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung vom 26.09.2016
Die vorliegende gemeinsame Stellungnahme des Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), des Deutschen Bau-ernverbands e.V. (DBV), des Fachverband Biogas e.V. (FvB) sowie des Fachverband Holzenergie (FVH) geht nur auf die für die Bioenergie spezifischen Punkte und deshalb ausschließlich auf die Änderung des reformierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) ein. Für übergeordnete Punkte, insbesondere auch zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), wird auf die Stellungnahme des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen.
Stellungnahme von BBE und FVH um Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes
Die im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (StromStG-Entwurf) vorgenommenen Änderungen sehen BBE und FVH über alle Maßen kritisch. Der StromStG-Entwurf sieht grundlegend vor, die Begriffsbestimmung zu ändern, wann Strom aus Erneuerbaren Energieträgern vorliegt. Generell soll Strom aus Biomasse nach Ansinnen des Bundesfinanzministeriums nicht mehr „Strom aus Erneuerbaren Energieträgern“ zählen und somit steuerpflichtig werden.
Stellungnahme des BBE, BAV und HEF zur Novellierung der StromStV
Die Verbände BBE, BAV und HEF gehen davon aus, dass die Einführung einer Stromsteuerpflicht für die anerkannte Biomasse „Altholz“ durch den Verordnungsgeber nicht gewollt, sondern eine unbeabsichtigte Folge des neu aufgenommenen Verweises auf die geltende Biomasseverordnung ist. Sie regen daher an, auf eine Aufnahme einer Biomassedefinition in der zweiten Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung zu verzichten.
Stellungnahme des BBE und HEF zu den Ausnahmeregelungen des TEHG
Mit der Novellierung des TEHG werden die Landesbehörden verpflichtet, Entscheidungen über die Emissionshandelspflichtigkeit von Holz-/Biomasse(heiz)kraftwerken und Abfallanlagen verbindlich festzustellen. Mit diesem Positionspapier soll den Landesbehörden eine Entscheidungshilfe für die zu treffenden Entscheidungen gegeben werden. Der Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) und der Holzenergie Fachverband Baden-Württemberg e.V. (HEF) begleiten seit vielen Jahren solche Anlagen und haben daher entsprechende Erfahrung auf diesem Gebiet. Im Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des TEHG war der BBE als Branchenverband beteiligt.